LEITLINIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER INTERPRETEN

BEI DEN SEMESTERABSCHLUSSPRÜFUNGEN DER MUSIKSCHULE BRAININ E.V.

 IM FACH STREICHER (FACH KLAVIER SIEHE HIER):

 

1. Die Punkte werden nach einer Skala von 25 Punkten vergeben, dabei gilt:

9-15,9 = Ausreichend;

16-19,9 = Befriedigend;

20-22,9 = Gut;

23-24,9 = Sehr gut;

25 = Ausgezeichnet.

 

(Die Voraussetzung für ein “Ausreichend” ist es - und das ist auch realistisch - wenigstens Respekt vor unserer Kunst zu haben und ihn zu zeigen. Für diese Punkte wird weder große Begabung, noch außerordentliche Mühe erwartet).

 

2. Die jeweilige Lehrkraft des Vorspielenden ist bei der Bewertung ausgeschlossen.

 

3. Es wird bewertet:

Das Verständnis des Schülers dessen, was er spielt. Das äußert sich in

- einer ausdrucksvollen Phrasierung (z.B. das Demonstrieren der Kulmination, das richtige Verwenden einer Pause nicht nur in einer Phrase, sondern auch bei deren Ende)

- der Beherrschung verschiedener Artikulationsarten, wenn das Werk dies vorschreibt

- die Fähigkeit, Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden und diesen Unterschied darzustellen

- einer bestimmten Vorstellung des Stils des vorzutragenden Werkes (ein Barockes Werk sollte nicht in einer kitschig-romantischen Interpretation und ein romantisches nicht in einer Popfassung vorgeführt werden). 

- die Fähigkeit, die klangfarblichen Möglichkeiten des Instruments entsprechend darzustellen

 

4. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:

- richtige Körperhaltung,

- freie und korrekte Handhaltung

- angemessenes Verhalten auf der Bühne

- die Fähigkeit, die Situation bei Fehlern zu “retten” (nicht stocken beim Vortrag, sondern rhythmisch-organisch fortfahren)

- die rhythmisch korrekte Interpretation wird höher bewertet als das fehlerfreie Spielen der richtigen Tonhöhen,

 

5. Bei der Bewertung soll besonders beachtet werden:

- das Alter des Interpreten

- der Zeitraum des Unterrichts

 

6. Das korrekte und musikalische Vorspiel eines einfachen Stückes sollte höher bewertet werden als das nachlässige Vorspiel eines technisch anspruchsvollen Werkes. Wenn technisches Spiel sorgfältig erfolgt, darf dies selbstverständlich auch seinen Ausdruck in einer entsprechenden Bewertung finden.


 

MODELL EINES PROTOKOLLS

 

Die Punkte werden nach folgenden Vorgaben vergeben. Die rechte Spalte zeigt die maximal mögliche Punktezahl für jeden Bereich an. Die Juroren können die Punkte auch nach ihrem Ermessen teilen (z.B. 0,6 Punkte etc.) oder, wenn der Bereich nicht erfüllt wurde, auch Null Punkte geben.

 

Für die ersten 3 Qualifikationsstufen (Grundstufen 1, 2, 3):

 

 

Nr.

Zu bewertender Bereich

max. Punkte

err. Punkte

1.  

Künstlerisches Spiel (Fähigkeit, den Zuhörer emotional zu berühren; im Gegensatz zum schulmeisterhaften Spiel)

3

 

2.  

Rhythmus (rhythmisch richtiges Spiel)

3

 

3.  

Strukturelles Denken, Hervorhebung der wichtigen Teile (z.B. Melodie vs. Begleitung oder Thema vs. Tonleitern usw.)

3

 

4.  

Phrasierung (Melodiebögen, Kulminationen, Zäsuren, Pausen am Ende der Phrase)

3

 

5.  

Sauberkeit der Intonation

2

 

6.  

Klangqualität

2

 

7.  

Artikulation (Staccato, Legato, Détache etc.)

2

 

8.  

Schwierigkeit des Repertoires im Verhältnis zum Alter und der Dauer des Unterrichts

2

 

9.  

Virtuosität (besondere Gewandtheit, motorische Fertigkeit)

2

 

10. 

Verhalten auf der Bühne (Auftritt, Verbeugung, Spiel, Vollendung des Vorspiels, Verbeugung, Abgang)

1

 

11. 

Körperhaltung

1

 

12. 

Handhaltung

1

 

13.

Allgemeiner Eindruck

25

 

       

Für die weiteren 3 Qualifikationsstufen (Aufbaustufen 1, 2, 3):

 

Nr.

Zu bewertender Bereich

max. Punkte

err. Punkte

1.  

Künstlerisches Spiel

5

 

2.  

Rhythmus

3

 

3.  

Strukturelles Denken, Hervorhebung der wichtigen Teile

3

 

4.  

Phrasierung

3

 

5.  

Sauberkeit der Intonation

3

 

6.  

Klangqualität

2

 

7.  

Artikulation

2

 

8.  

Schwierigkeit des Repertoires im Verhältnis zum Alter und der Dauer des Unterrichts

  2

 

 

9.  

Virtuosität

2

 
10.

Allgemeiner Eindruck

25

 

 

 

 

 

Für die weiteren 4 Qualifikationsstufen (Mittelstufen 1, 2, 3):

 

Nr.

Zu bewertender Bereich

max. P.

err. P.

1.  

Künstlerisches Spiel

5

 

2.  

Strukturelles Denken

5

 

3.  

Stilverständnis

5

 

4.  

Klangqualität

5

 

5.  

Virtuosität

5

 
6.

Allgemeiner Eindruck

25

 

 

 

 

 

 

Für die Oberstufe:
 

Nr.

Zu bewertender Bereich

max. Punkte

err. Punkte

1.

Allgemeiner Eindruck

25

 
       

 

Bei der Endnote wird der Mittelwert zwischen dieser Note und der Summe der Teilbereiche errechnet.

 

Qualifikationsstufen

 

(entsprechend der Schwierigkeit des Vorspielprogramms und der Qualität des Vorspiels):

 

Nr.

Bezeichnung

Abkürzung

Dauer des Unterrichts

Benötigte Note

Minimale

Punktzahl

 

1.     

Grundstufe 1

G1

ca. 2 Jahre

Befriedigend

17 von 25

2.     

Grundstufe 2

G2

ca. 3 Jahre

Befriedigend

17 von 25

3.     

Grundstufe 3

G3

ca. 4 Jahre

Befriedigend

17 von 25

4.     

Aufbaustufe 1

A1

ca. 5 Jahre

Gut

20 von 25

5.     

Aufbaustufe 2

A2

ca. 6 Jahre

Gut

20 von 25

6.     

Aufbaustufe 3

A3

ca. 7 Jahre

Gut

20 von 25

7.     

Mittelstufe 1

M1

ca. 9 Jahre

Gut

20 von 25

8.     

Mittelstufe 2

M2

ca. 10 Jahre

Gut

20 von 25

9.     

Mittelstufe 3

M3

ca. 11 Jahre

Gut

20 von 25

10.  

Oberstufe

Oberstufe

ca. 13 Jahre

Sehr gut

23 von 25

 

Repertoire-Anforderungen für die Grundstufen:

 

G1: Auswendiges Vorspiel von mindestens zwei Musikstücke unterschiedlicher Stile. Bestätigung der Leistung durch ein zweites Vorspiel mit gleichen Anforderungen aber mit einem anderen Programm.

G2: 1. Prüfung - Auswendiges Vorspiel von mindestens drei Musikstücke unterschiedlicher Stile, unter denen unbedingt eine Etüde sein muß.
      2. Prüfung - Auswendiges Vorspiel von mindestens zwei Musikstücke unterschiedlicher Stile, unter denen unbedingt ein Werk mit kontrastierenden Formteilen (Großform:
ein Satz eines Konzerts oder entsprechende Variationen) sein muß.

G3:  Auswendiges Vorspiel von mindestens drei Musikstücke unterschiedlicher Stile, unter denen unbedingt ein virtuoses Werk oder eine Etüde und ein Werk mit kontrastierenden Formteilen (Großform: 1. oder 2. und 3. Satz eines Konzerts bzw. ein Satz einer Sonate/ganze Sonatine oder entsprechende Variationen) sein muß.

 

Repertoire-Anforderungen für die Aufbaustufen:

 

Auswendiges Vorspiel von mindestens drei Musikstücke unterschiedlicher Stile, unter denen unbedingt ein virtuoses Werk oder eine Etüde und ein Werk mit kontrastierenden Formteilen (Großform: 1. oder 2. und 3. Satz eines Konzerts bzw. zwei Sätze einer Sonate oder entsprechende Variationen) sein muß. Bestätigung der Leistung durch ein zweites Vorspiel mit gleichen Anforderungen aber mit einem anderen Programm.

 

Repertoire-Anforderungen für die Mittelstufen:

 

Das Erreichen der Mittelstufe 1 entspricht der Aufnahme in eine Russische Musikfachschule. Dafür sind insgesamt vier Vorspiele vorgesehen: zwei Zwischenprüfungen im 1. Unterrichtsjahr nach Erreichen der Aufbaustufe 3, sowie ein Vorspiel ohne Bewertung und eine Prüfung im 2. Unterrichtsjahr. Mit der 2. Prüfung des ersten Jahres wird bestätigt, dass das Niveau einer Russischen Kindermusikschule (7. Klasse) entspricht. In der Urkunde wird jedoch immer noch die Aufbaustufe 3 eingetragen mit dem Vermerk, dass mit dieser bestandenen Prüfung die instrumentalen Anforderungen einer Russischen Kindermusikschule bei ihrem Abschluss erfüllt worden sind. Ein vollwertiges Zeugnis über das Erfüllen des Programms einer russischen Kindermusikschule wird den Teilnehmern ausgestellt, die neben ihrem Instrumentalunterricht auch die entsprechenden Theorie-, Gehörbildungs- und Musikliteraturkurse belegt und mit einer bestandenen Prüfung abgeschlossen haben

 

Zwischen der 2. und der 3. Prüfung ist ein Vorspiel ohne Bewertung vorgesehen. In diesem Vorspiel soll ein Programm vorläufig und nicht auswendig vorgetragen werden, bzw. nur ein Teil des Programms soll auswendig gelernt sein. Bei dem 1., 2. und 4. Vorspiel für die Mittelstufe 1 sowie bei den Prüfungen der Mittelstufe 2 und 3 ist auswendiges Vorspiel von mindestens drei Musikstücke unterschiedlicher Stile, unter denen unbedingt ein virtuoses Werk oder eine Etüde und ein Werk mit kontrastierenden Formteilen (Großform: 1. oder 2. und 3. Satz eines Konzerts bzw. ganze Sonate oder entsprechende Variationen) sein muß.

 

Für die Mittelstufen 2 und 3 sollte eines der Werke eine Komposition aus dem 20. oder 21. Jahrhundert sein. Außerdem ist für die Mittelstufen 2 und 3 die Bestätigung der Leistung durch ein zweites Vorspiel mit gleichen Anforderungen aber einem anderen Programm vorgesehen.

 

Repertoire-Anforderungen für die Oberstufe:

 

Auswendiges Vorspiel von mindestens vier Musikstücken unterschiedlicher Stile, unter denen unbedingt zwei Sätze einer Sonate bzw. Partita für Violine solo von J. S. Bach, ein Werk mit kontrastierenden Formteilen (Großform: entweder 1. oder 2. und 3. Satz eines Konzerts bzw.  ganze Sonate) und zwei Werke, unter denen eine Komposition aus dem 20. oder 21. Jahrhundert sein muß.  Für die Oberstufe sind insgesamt drei Prüfungen vorgesehen: zwei Zwischenprüfungen im 1. Jahr und eine Diplomprüfung am Ende des 2. Unterrichtsjahres.

 

DER SCHWIERIGKEITSGRAD DES PROGRAMMS SOLLTE IM VORAUS MIT DEM SCHULLEITER ABGESPROCHEN WERDEN.